Würde eine Strasse wie die Baselstrasse auf dem freien Feld gebaut, würde sie heute mit einer durchgehenden Breite von 17 Metern, auf der Höhe der Fussgängerstreifen sogar mit einer Breite von 21 Metern gebaut. Sie hätte beidseitig ein 2,0 Meter breites Trottoir und 1,5 Meter breite Velostreifen, zwei 3,0 Meter breite Fahrbahnen für den Autoverkehr und eine 3,9 Meter breite Trasse für die Bahn. Bei den Fussgängerübergängen kämen noch zwei Mittelinseln von 2,0 Metern hinzu. Dies entspricht den heutigen normativen Anforderungen an Strassen- und Gleisanlagen.
Würde die Baselstrasse normengerecht zur Zufriedenheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer ausgebaut, müssten dafür ein paar Gebäude abgerissen werden und ein paar Grundeigentümer Land hergeben. Konkret müssten entweder die denkmalgeschützte St. Josefskapelle oder die zwei denkmalgeschützten Häuser auf der gegenüberliegenden Strassenseite weichen. Im Weg stünden auch das Restaurant Sternen oder die drei gegenüberliegenden Wohnhäuser, das Hotel Bären oder das Brocante- Stübli . Praktisch entlang der ganzen Strecke müsste Land angekauft werden und zahlreiche Mauern würden abgerissen oder zumindest nach hinten versetzt.
Dieser Eingriff in das Stadtbild dürfte selbst Anhängern unbehinderter Mobilität zu gross sein. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass die Baselstrasse nicht zur allgemeinen Zufriedenheit, sondern bloss zur kleinstmöglichen allgemeinen Unzufriedenheit saniert werden kann. Oder anders formuliert: Mit einem Kompromiss. Tatsache ist, dass die Strecke an der engsten, denkmalpflegerisch heikelsten Stelle nur gerade 10.30 Meter und bei etlichen Passagen lediglich 13-15 Meter breit ist. Wenn also diese räumlichen Verhältnisse als gegeben akzeptiert werden und auch das Ziel nicht bestritten wird, dass Autoverkehr, Bahn, Velofahrer, Fussgänger und Menschen mit körperlichen Behinderungen die Strasse nutzen können sollen, bleibt noch die Frage nach dem bestmöglichen Nebeneinander auf beengtem Raum.